Infos zum Termin
Als Ermächtigter Ausführer (EA) erhalten Sie vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Bewilligung, Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Dieser Status bringt Ihrem Unternehmen weitreichende Erleichterungen. Die unterschiedlichen Freihandelsabkommen der Schweiz mit anderen Staaten oder Staatengruppen erschwert die Arbeit jedoch zunehmend und erhöht Fehlerrisiken. Um den Ursprung von Exportwaren in einer Unternehmung erfolgreich bewirtschaften zu können, sind vertiefte Kenntnisse nötig. Diese muss ein ermächtigter Ausführer vorweisen können, um den privilegierten Status zu behalten.
- Kursvorbereitung:
- Das BAZG setzt ein entsprechendes Ursprungsfachwissen voraus und empfiehlt Ihnen deshalb vorab das E-Learning-Tool "Präferenzieller Ursprung und Freihandelsabkommen". Dieses finden Sie auf der Homepage des BAZG im Register Dokumentation: www.bazg.admin.ch